Die Knochendichtemessung ist ein Verfahren um an repräsentativen Stellen des Körpers (Lendenwirbelsäule, Oberschenkelhals) eine Osteoporose (Knochenschwund) zu diagnostizieren. Patienten mit Osteoporose sind anfälliger für Knochenbrüche.

Die DEXA-Methode (engl. Dual Energy X-ray Absorbiometry) ist ein röntgenbasiertes Verfahren. Die Strahlendosis ist hier extrem gering und macht weniger als 20% der täglichen natürlichen Strahlenbelastung aus (1-10µSv). Die DEXA ist das am weitesten verbreitete Verfahren  und wird von allen internationalen Leitlinien empfohlen.  

Mit Hilfe der Knochendichtemessung kann die Osteoporose / Knochenschwund in einem Frühstadium diagnostiziert und behandelt werden, so dass spätere etwaige Knochenbrüche verhindert werden können: Wirbelbrüche, Schenkelhalsfrakturen, Handgelenksnahe Unterarmbrüche, Oberarmbrüche etc.

Wer sollte sich messen lassen? Risikofaktoren

  • Patienten mit osteoporotischen Knochenbrüchen im letzten Jahr
  • Patienten mit Stürzen im letzten Jahr
  • Frauen nach der Menopause (ab 50)
  • Frauen mit vorzeitigem Verlust der Eierstöcke (z.B: nach Operationen, Bestrahlungen, vorzeitigen Wechseljahren, extremen Zyklusstörungen)
  • Männern mit Testosteron-Mangel
  • Männer nach Operationen oder Bestrahlung der Hoden, sowie nach  Chemotherapie
  • Patienten mit familiär bekannter Osteoporose
  • Patienten mit erhöhtem Alkohol- oder Nikotinkonsum
  • Patienten mit geringem Körpergewicht (BMI <20)
  • Einnahme von Cortisonpräparaten
  • Patienten mit Erkrankungen des rheumatischen Formenkreis (rheumatoide Arthritis, M. Bechterew, etc.)
  • Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Antiepileptika, Antidepressiva, etc.)
  • Patientenmit Stoffwechselerkrankungen(z.B. Diabetes mellitus, Schilddrüsenfunktionsstörung)
    Um nur die häufigsten zu nennen.

Unser Gerät zur Knochendichtemessung

Für die Osteodensitometrie kommt in unserer Praxis ein Gerät der neuesten Generation InnusD der Firma medical ECONET zum Einsatz.

Wer trägt die Kosten für die Untersuchung?

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten hierfür. Leider werden die Kosten nicht in allen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sodass in diesen Fällen privat abgerechnet werden muss.